Checken Sie vor Reisebuchung:

Ist Ihr Reiseveranstalter insolvenzversichert?


Bezahlen Sie niemals für Ihre Reise, ohne das Sie vom Reiseveranstalter kostenlos mit der Buchungsbestätigung den Sicherungsschein erhalten haben!
Dieser ist lt. § 651 k BGB dazu verpflichtet.

Hier können Sie nachsehen: Reiseveranstalter-Register

Mit dem Reiseveranstalterregister haben Sie die Möglichkeit, einfach und schnell zu ermitteln ob Ihr Reiseveranstalter insolvenzversichert ist. Die Suche erfolgt direkt in den Datenbeständen der beteiligten Anbieter.

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