Für Selbständige (und wahrscheinlich auch Geschäftsführer)

gibt es eine Rente, welche in der Ansparphase (gemäß § 851c Absatz 2 ZPO) pfändungsgeschützt ist. Dies gilt auch für Selbständige. In der Leistungsphase besteht Pfändungsschutz innerhalb der Pfändungsfreigrenzen. Das gleiche gilt für den Insolvenzschutz.
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