Für Selbständige (und wahrscheinlich auch Geschäftsführer)
gibt es eine Rente, welche in der Ansparphase (gemäß § 851c Absatz 2 ZPO) pfändungsgeschützt ist. Dies gilt auch für Selbständige. In der Leistungsphase besteht Pfändungsschutz innerhalb der Pfändungsfreigrenzen. Das gleiche gilt für den Insolvenzschutz.
Kommentar hinterlassen: